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Sorge- und Umgangsrecht innerhalb der EU

Gehören Sie zu den vielen internationalen Paaren, die möglicherweise außerhalb ihres Herkunftslandes leben und von der Freizügigkeit sowie von der Möglichkeit profitieren, in der EU zu studieren und zu arbeiten? Im Falle einer Trennung könnte die Sache jedoch komplizierter werden. Es ist wichtig, dass Ihre Kinder eine persönliche Beziehung und regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben, die vielleicht nicht mehr im gleichen Land leben. Sprechen Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, um wichtige Aspekte des Sorgerechts für Ihre Kinder, wie z. B. Wohnsituation, Unterhalt, Schulbildung und Umgangsrecht, zu vereinbaren. Falls Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, um zu einer Einigung zu kommen, können Sie sich an einen sachkundigen Mediator, an einen Familienanwalt oder an Ihr Amt für Kinder, Jugend und Familie wenden. Falls Sie sich auf diese Weise nicht einigen können und die Streitigkeit gerichtlich geregelt werden muss, lässt sich mithilfe der EU-Vorschriften das für Sie zuständige Gericht bestimmen. Sobald das Gericht über die elterliche Verantwortung entschieden hat, wird die Anerkennung und Vollstreckung dieser Entscheidung in anderen EU-Ländern erleichtert. Um für alle Beteiligten die bestmögliche Entscheidung zu treffen, erhalten Sie im Abschnitt Familie des Europäischen Justizportals weitere Informationen und Unterstützung. https://e-justice.europa.eu/content_child_custody_and_visiting_rights-310-de.do

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