Grenzüberschreitende Kindesentführung durch einen Elternteil

Wenn Sie bisher in einer internationalen Beziehung gelebt haben und sich trennen möchten, kann dies dazu führen, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin und vielleicht auch Sie selbst mit Ihrem Kind in ein anderes europäisches Land ziehen möchten. Hierbei ist es wichtig, den Rechten, dem Wohlergehen und den Bedürfnissen Ihres Kindes oberste Priorität zukommen zu lassen. Bevor Sie sich entscheiden, wo Sie und Ihr Kind leben werden, sollten Sie innehalten ... nachdenken ... und sich von einem sachkundigen Familienanwalt beraten lassen. Falls Sie sich in einem neuen Land niederlassen möchten, sollten Sie sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin einigen oder eine gerichtliche Anordnung erwirken, bevor Sie mit Ihrem Kind das Land verlassen. Andernfalls kann dies als illegale Kindesentführung durch einen Elternteil erachtet werden. Ohne Erlaubnis oder eine gerichtliche Anordnung könnte dies dazu führen, dass Sie per Rechtsverfahren dazu aufgefordert werden, Ihr Kind sofort in das Land zurückzubringen, in dem es bisher gelebt hat. Des Weiteren könnte dies eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. In jedem Land gibt es zentrale Behörden, die sich mit dem Wohlergehen von Kindern befassen. Lassen Sie sich sachkundig beraten und vermeiden Sie aufreibende, schädliche und emotional belastende Situationen. Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Geschichte ein glückliches Ende nimmt.

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